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Made in Europe

FAQ zur freien Routerwahl

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur freien Routerwahl

1 Allgemein


Router sind die Basis für ein intelligentes, sicheres Heimnetz und den Zugang zum Internet. Die verschiedenen Router unterscheiden sich in Bezug auf den Funktionsumfang, die Sicherheit (z. B. Portfreigabe, Firewall, Kindersicherung oder sichere Gastzugänge) und die WLAN-Leistung. Lesen Sie dazu auch So erhalten Sie das beste WLAN.

Wenn Sie einen Internetanschluss nutzen, kann es für Sie von Bedeutung sein, ob der Router IP-Telefoniefunktionen unterstützt, wie viele Geräte in das Netzwerk integriert werden können und ob der Router auch für anspruchsvolle Multimedia-Anwendungen wie Media-Streaming, Smart-TV oder Online-Spiele geeignet ist.


Bei DSL- und Mobilfunkanschlüssen profitieren Anwender seit Jahren von der freien Routerwahl. Vor allem für Kabel- und Glasfaseranschlüsse hat der Gesetzgeber 2016 die freie Endgerätewahl festgeschrieben.

Dank der Routerfreiheit können Sie nun auch am Kabel- oder Glasfaseranschluss einen Router frei nach Ihren Bedürfnissen wählen und selbst kaufen. Es fallen keine Mietkosten für Gerät oder WLAN an; Updates für mehr Funktionen und Sicherheit erhalten Sie direkt und kostenlos vom Hersteller. Wenn Sie den Anbieter wechseln oder umziehen, müssen Sie Ihr Heimnetzwerk oder die WLAN-Einstellungen nicht umständlich neu konfigurieren. Ein integrierter Router umfasst Modem, WLAN-Router, Telefonanlage und Multimediasteuerung sowie Smart Home - Sie sparen bei den Anschaffungskosten. Auch der Stromverbrauch ist geringer, wenn alle Funktionen in einem Gerät vereint sind.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sehen vor, dass jeder Kunde seinen Router frei anschließen kann. Voraussetzung dafür ist, dass das Endgerät (also Router oder Modem) technisch für den Anschluss an das Netz vorgesehen ist und der Anbieter alle dafür nötigen Informationen zur Verfügung stellt – dazu ist er seit diesem Zeitpunkt verpflichtet.

Über den aktuellen Stand bei verschiedenen Anbietern informiert unsere Internetseite Freie Routerwahl. Dort finden Sie auch alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre FRITZ!Box an Ihrem Internetzugang einzurichten – sofern die Informationen für Ihren Internetanbieter bereits vorhanden sind.


Seit August 2016 sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Kunden die Zugangsdaten für ihren Anschluss mitzuteilen. Bei Neuverträgen sogar "in Textform unaufgefordert und kostenfrei". Das sind die Zugangsdaten für alle Dienste, die über die Anschlussleitung des Anbieters erbracht werden. In der Regel sind dies Internet und Telefonie (Voice over IP). Nach einem Urteil des Essener Landgerichts sind Anbieter auch bei Bestandskunden verpflichtet, die Zugangsdaten mitzuteilen.

Über den aktuellen Stand bei verschiedenen Anbietern informiert unsere Internetseite Freie Routerwahl. Dort finden Sie auch alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre FRITZ!Box an Ihrem Internetzugang einzurichten – sofern die Informationen für Ihren Internetanbieter bereits vorhanden sind.


Alle gängigen Zugangstechnologien wie DSL, Kabel, Mobilfunk und Glasfaser basieren auf internationalen Standards, die es Geräteherstellern ermöglichen, Produkte zu entwickeln, die seit vielen Jahren grundsätzlich mit den Netzen kompatibel sind. So sind beispielsweise DSL-Router für fast alle DSL-Anschlüsse geeignet, ebenso wie Mobilfunk-Router für fast jedes Mobilfunk-Netz geeignet sind.

FRITZ! entwickelt FRITZ!Box-Cable-Modelle entsprechend der Schnittstellenbeschreibung der Netzbetreiber. Die derzeit im Handel erhältlichen FRITZ!Box-Cable-Modelle wie die FRITZ!Box 6690 Cable sind für Kabelanschlüsse und eine Vielzahl von Netzbetreibern geeignet.

FRITZ!Box-Cable-Modelle, die zuvor etwa als Mietgerät über einen Anbieter bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden.


Nein, es gibt keinen Unterschied. Nach dem Telekommunikationsgesetz bedeutet Routerfreiheit, dass Verbraucher gegenüber jedem Telekommunikationsanbieter das uneingeschränkte Recht haben, einen frei gewählten, geeigneten Router an ihre Netzschnittstelle (Anschlussdose) anzuschließen.

Dieses Recht gilt gleichermaßen für DSL-, Mobil-, Glasfaser- und Kabelkunden. Der Router muss die technischen Voraussetzungen für den jeweiligen Anschluss bzw. Anbieter erfüllen. Ansonsten ist keine Verbindung möglich. Informationen zum Anschluss eines Kabelrouters an einen Kabelanschluss finden Sie auch unter Punkt 3.1.


Router müssen über eine CE-Zertifizierung verfügen und das entsprechende CE-Zeichen tragen. Weitere Zertifizierungen, beispielsweise durch den Internetanbieter, sind nicht erforderlich.


Für den technischen Support von Routern und Modems sind die Hersteller der Endgeräte zuständig, nicht die Internetanbieter.

FRITZ! bietet seit Jahren einen umfassenden Produktsupport per Telefon, Chat und E-Mail, ausführliche Informationen sowie Ratgeber für spezielle Einsatzszenarien. Online finden Sie in unserem Servicebereich. alle Informationen zu Ihrer FRITZ!Box und Supportanfragen.

In der FRITZ!Box sind zudem zahlreiche Diagnosefunktionen integriert, die Anwender bei Verbindungsproblemen unterstützen.


FRITZ! stellt regelmäßig kostenlose Updates für die FRITZ!Box-Modelle bereit.

Sie können die Funktion "Automatische Updates" nutzen und erhalten dann zeitnah nach Veröffentlichung das neueste FRITZ!OS. Diese Funktion ist für alle FRITZ!Boxen voreingestellt für notwendige Updates, wie z.B. Sicherheitsupdates, so dass Sie sich normalerweise nicht um Updates kümmern müssen.


Ja, Ihre FRITZ!Box können Sie auch am All-IP-Anschluss (IP-Telefonie statt analog oder ISDN) der Deutschen Telekom, von Vodafone oder 1&1 problemlos weiter nutzen.


Laut Telekommunikationsgesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Zugangsdaten des Anschlusses "in Textform unaufgefordert und kostenfrei" bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Nach einem Urteil des Essener Landgerichts besteht auch bei bestehenden Verträgen ein Anspruch auf die Mitteilung der Zugangsdaten durch den Netzbetreiber. Am besten kontaktieren Sie Ihren Anbieter für konkrete Informationen dazu direkt.

Bei Fragen und Problemen in Zusammenhang mit einer verbraucherfreundlichen Umsetzung der Endgerätefreiheit sind auch die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer (https://www.vzbv.de/ueber-uns/organisation/mitglieder/verbraucherzentralen) sowie der Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/start.html) gute Ansprechpartner.

2 Glasfaser


Ja, im Telekommunikationsgesetz ist festgelegt, dass der Anwender entscheiden kann, welches Endgerät er einsetzt. Das Gesetz schreibt einen passiven Netzabschlusspunkt vor. Das passive Netzabschlussgerät ist in diesem Fall die Glasfaserdose für den direkten Anschluss eines Glasfasermodems oder -routers wie der FRITZ!Box 5690 oder 5590 Fiber. Ein Provider darf Ihnen demnach nicht vorschreiben, welchen Router oder welches TV-Gerät Sie einsetzen.


Ja, die beiden FRITZ!Box Fiber Modelle unterstützen die Standards AON, GPON und XGS-PON und decken damit alle gängigen Standards ab, die in Deutschland eingesetzt werden. Im Lieferumfang befinden sich jeweils ein FRITZ!SFP AON und ein FRITZ!SFP GPON für die beiden in Deutschland gängigen Netztopologien für Glasfaser.


Von Ihrem Netzanbieter. Er ist verpflichtet, Ihnen die Zugangsdaten für Ihren Anschluss zu geben. Sollten für den Anschluss selbst – also das Herstellen der Verbindung zum Glasfasernetz des Betreibers – Zugangsdaten benötigt werden, erhalten Sie diese von Ihrem Netzbetreiber.


Netzbetreiber sind verpflichtet, die sogenannte Schnittstellenbeschreibung ihres Netzes zu veröffentlichen. Darin ist auch die Technologie vermerkt, die der Netzbetreiber verwendet. Die Google-Suche "Schnittstellenbeschreibung Name Netzanbieter" führt Sie schnell ans Ziel.


Nein, die FRITZ!Box übernimmt automatisch die richtigen Einstellungen. FRITZ!Box-Modelle mit SFP-Steckmodul übernehmen automatisch die zu dem SFP-Steckmodul passenden Einstellungen.


Nein, das Modem ist überflüssig. Sie benötigen nur noch die FRITZ!Box 5530 oder 5590 Fiber, die die Verbindung zum Netz herstellt. Die Modemfunktion ist in die FRITZ!Box integriert (vergleichbar mit der entsprechenden Funktion bei FRITZ!Box-Modellen für den DSL- oder Kabelanschluss).


Die Gesetzeslage ist – auch für Glasfaseranschlüsse – eindeutig. Der Netzbetreiber stellt einen passiven Netzabschluss zur Verfügung – die Glasfaserdose. An diese kann der Endkunde sein Endgerät anschließen (siehe § 73Telekommunikationsgesetz).

Glasfaseranschlüsse und entsprechende Endgeräte sind hierzulande noch nicht sehr weit verbreitet. Oft handelt es sich um kleinere Glasfaseranbieter oder Netzbetreiber, die auf die Verwendung eines eigenen Endgerätes noch nicht vorbereitet sind oder die Routerfreiheit so verstehen, dass ein beliebiger Router an dem Modem des Netzbetreibers angeschlossen werden kann. Dies ist natürlich möglich, aber nicht der Sinn der Routerfreiheit. Es geht explizit darum, dass Benutzer eine passive Dose gestellt bekommen und dahinter ihre Hardware verwenden können.

Auch wenn es vom Netzbetreiber zunächst nicht vorgesehen ist, kann oft mit diesem Anbieter zusammen eine Lösung gefunden werden, die FRITZ!Box direkt mit dem Anschluss zu verbinden.


Die der FRITZ!Box 5530 und 5590 Fiber beigelegten SFP-Module verfügen über LC/APC-Buchsen. Bei dem Kabel handelt es sich ebenfalls um LC/APC-Stecker auf beiden Seiten. Wenn Ihr Glasfaseranschluss über eine andere Buchse verfügt, gibt es entsprechende Adapter oder Kabel mit unterschiedlichen Steckern auf beiden Seiten des Kabels. Das Kabel selbst und dessen Länge spielt eine untergeordnete Rolle. Auch die Länge des Kabels spielt für eine Installation in einem normalen Haushalt keine Rolle. Die Dämpfung der Kabel ist vergleichsweise gering. Weitere Hinweise zur Auswahl des passenden Glasfaserkabels finden Sie in unserer Anleitung Welches Glasfaserkabel benötige ich?.


An den passiven Netzabschluss (Glasfaserdose) kann der Nutzer selbst einen Router mit integriertem Modem anschließen. Wenn keine Glasfaserdose vorhanden ist, dann sollte deren Installation mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden.

Die Installation eines passiven Netzabschlusses ist auf jeden Fall sinnvoll – damit auch in Zukunft moderne Glasfaserendgeräte mit dem Anschluss verbunden werden können.

3 Kabel


Wie unter Punkt 1.5 erläutert, arbeiten auch Kabelanschlüsse auf der Basis internationaler Standards. Die FRITZ!Box Cable unterstützt die von allen Kabelnetzbetreibern verwendeten Netzwerkschnittstellenspezifikationen (ETSI TS 102 639 (DOCSIS, EuroDOCSIS 3.0), ETSI TS 103 311 (DOCSIS 3.1 Breitbandkabelanschluss für Internet und Telefonie) sowie IETF RFC 3261 (Session Initiation Protocol for Voice over IP).

Darüber hinaus können spezifische Anpassungen an einzelne Kabelanbieter erforderlich sein, die diese seit August 2016 veröffentlichen müssen. Wir gehen davon aus, dass alle Hersteller von Kabelroutern darauf achten, mit möglichst vielen Kabelnetzen in Deutschland kompatibel zu sein.

Die folgenden FRITZ!Box-Modelle sind speziell für den freien Einsatz am Kabelanschluss im Handel erhältlich:

  • FRITZ!Box 6690 Cable mit Artikelnummer 20002965
  • FRITZ!Box 6670 Cable mit Artikelnummer 20003047
  • FRITZ!Box 6660 Cable mit Artikelnummer 20002910
  • FRITZ!Box 6591 Cable mit Artikelnummer 20002857
  • FRITZ!Box 6590 Cable mit Artikelnummer 20002781
  • FRITZ!Box 6490 Cable mit Artikelnummer 20002778
  • FRITZ!Box 6430 Cable mit Artikelnummer 20002779

Andere Produkte, im Einzelnen FRITZ!Box 6360, 6340, 6320 sowie oben genannte FRITZ!Box-Cable-Modelle mit anderen Artikelnummern sind ausdrücklich nicht für den uneingeschränkt freien Einsatz vorgesehen und funktionieren an Kabelanschlüssen möglicherweise nicht so wie eine FRITZ!Box Cable mit den oben genannten Artikelnummern. Für diese Produkte, die sich nach unserer Einschätzung im Eigentum von Kabelanbietern befinden, gibt es auch keine Möglichkeit, die Schnittstellenbeschreibung künftig im Sinne eines uneingeschränkt freien Einsatzes zu unterstützen.


Um sich mit dem Internet zu verbinden, muss die FRITZ!Box von Ihrem Kabelanbieter für den Internetzugang freigeschaltet oder aktiviert werden. Die Ersteinrichtung Ihrer FRITZ!Box wird von Ihrem Anbieter festgelegt und kann variieren. Ihr Anbieter wird Sie darüber informieren.

Der eigentliche Anschluss einer FRITZ!Box zu Hause ist ganz einfach: Eine übersichtliche Kurzanleitung führt Sie durch die Installation, so dass Sie keinen Techniker zur Hilfe nehmen müssen. Bei Fragen stehen Ihnen auch die Online-Hilfe und der telefonische Support von FRITZ! zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Einrichtung der FRITZ!Box an Ihrem Kabelanschluss finden Sie unter: fritz.com/läuft


Mit der Einführung der Routerfreiheit hat sich an der Rechtslage der FRITZ!Box Cable als Leih- oder Mietgerät nichts Besonderes geändert. Alle Rahmenbedingungen einer über den Netzbetreiber bezogenen FRITZ!Box Cable bleiben bestehen. Bei Leih- oder Mietgeräten kümmert sich der Kabelanbieter zum Beispiel um Software-Updates oder die Einrichtung von Anbieterdiensten auf dem Gerät.