FAQ zur freien Routerwahl
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur freien Routerwahl
1 Allgemein
Router sind die Basis für ein intelligentes, sicheres Heimnetz und den Zugang zum Internet. Die verschiedenen Router unterscheiden sich in Bezug auf den Funktionsumfang, die Sicherheit (z. B. Portfreigabe, Firewall, Kindersicherung oder sichere Gastzugänge) und die WLAN-Leistung. Lesen Sie dazu auch So erhalten Sie das beste WLAN.
Wenn Sie einen Internetanschluss nutzen, kann es für Sie von Bedeutung sein, ob der Router IP-Telefoniefunktionen unterstützt, wie viele Geräte in das Netzwerk integriert werden können und ob der Router auch für anspruchsvolle Multimedia-Anwendungen wie Media-Streaming, Smart-TV oder Online-Spiele geeignet ist.
Seit Januar 2022 können Sie die freie Routerwahl für alle Arten von Anschlüssen in Anspruch nehmen. Dies ist z. B. in der "Beleidsregel Handhaving Besluit Eindapparaten" festgelegt.
Dank der Routerfreiheit können Sie nun einen Router frei nach Ihren Bedürfnissen wählen und selbst kaufen, auch beim Kabel- oder Glasfaseranschluss. Es fallen keine Mietkosten für Gerät oder WLAN an; Updates für mehr Funktionen und Sicherheit erhalten Sie direkt und kostenlos vom Hersteller. Wenn Sie den Anbieter wechseln oder umziehen, müssen Sie Ihr Heimnetzwerk oder die WLAN-Einstellungen nicht umständlich neu konfigurieren. Ein integrierter Router umfasst Modem, WLAN-Router, Telefonanlage und Multimediasteuerung sowie Smart Home - Sie sparen bei den Anschaffungskosten. Auch der Stromverbrauch ist geringer, wenn alle Funktionen in einem Gerät vereint sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der "Beleidsregel Handhaving Besluit Eindapparaten" sehen vor, dass jeder Kunde seinen Router frei anschließen kann. Voraussetzung dafür ist, dass das Endgerät (also Router oder Modem) technisch für den Anschluss an das Netz vorgesehen ist und der Anbieter alle dafür nötigen Informationen zur Verfügung stellt – dazu ist er seit Januar 2022 verpflichtet.
Über den aktuellen Stand bei verschiedenen Anbietern informiert unsere Internetseite Vrije modemkeuze. Dort finden Sie auch alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre FRITZ!Box an Ihrem Internetzugang einzurichten – sofern die Informationen für Ihren Internetanbieter bereits vorhanden sind.
Seit Januar 2022 sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Kunden die Zugangsdaten für ihren Anschluss mitzuteilen. Das sind die Zugangsdaten für alle Dienste, die über die Anschlussleitung des Anbieters erbracht werden. In der Regel sind dies Internet und Telefonie (Voice over IP).
Über den aktuellen Stand bei verschiedenen Anbietern informiert unsere Internetseite Vrije modemkeuze. Dort finden Sie auch alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre FRITZ!Box an Ihrem Internetzugang einzurichten – sofern die Informationen für Ihren Internetanbieter bereits vorhanden sind.
Alle gängigen Zugangstechnologien wie DSL, Kabel, Mobilfunk und Glasfaser basieren auf internationalen Standards, die es Geräteherstellern ermöglichen, Produkte zu entwickeln, die seit vielen Jahren grundsätzlich mit den Netzen kompatibel sind. So sind beispielsweise DSL-Router für fast alle DSL-Anschlüsse geeignet, ebenso wie Mobilfunk-Router für fast jedes Mobilfunk-Netz geeignet sind.
Nein, es gibt keinen Unterschied. Nach der "Beleidsregel Handhaving Besluit Eindapparaten" bedeutet Routerfreiheit, dass Verbraucher gegenüber jedem Telekommunikationsanbieter das uneingeschränkte Recht haben, einen frei gewählten, geeigneten Router an ihre Netzschnittstelle (Anschlussdose) anzuschließen.
Dieses Recht gilt gleichermaßen für DSL-, Mobil-, Glasfaser- und Kabelkunden. Der Router muss die technischen Voraussetzungen für den jeweiligen Anschluss bzw. Anbieter erfüllen. Ansonsten ist keine Verbindung möglich. Informationen zum Anschluss eines Kabelrouters an einen Kabelanschluss finden Sie auch unter Punkt 2.1.
Router müssen über eine CE-Zertifizierung verfügen und das entsprechende CE-Zeichen tragen. Weitere Zertifizierungen, beispielsweise durch den Internetanbieter, sind nicht erforderlich.
Für den technischen Support von Routern und Modems sind die Hersteller der Endgeräte zuständig, nicht die Internetanbieter.
FRITZ! bietet seit Jahren einen umfassenden Produktsupport per Telefon, Chat und E-Mail, ausführliche Informationen sowie Ratgeber für spezielle Einsatzszenarien. Online finden Sie in unserem Servicebereich. alle Informationen zu Ihrer FRITZ!Box und Supportanfragen.
In der FRITZ!Box sind zudem zahlreiche Diagnosefunktionen integriert, die Anwender bei Verbindungsproblemen unterstützen.
FRITZ! stellt regelmäßig kostenlose Updates für die FRITZ!Box-Modelle bereit.
Sie können die Funktion "Automatische Updates" nutzen und erhalten dann zeitnah nach Veröffentlichung das neueste FRITZ!OS. Diese Funktion ist für alle FRITZ!Boxen voreingestellt für notwendige Updates, wie z.B. Sicherheitsupdates, so dass Sie sich normalerweise nicht um Updates kümmern müssen.
Nach der "Beleidsregel Handhaving Besluit Eindapparaten" sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Zugangsdaten des Anschlusses an ihre Kunden weiterzugeben. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der verbraucherfreundlichen Umsetzung der Endgerätefreiheit können Sie sich auch an ACM ConsuWijzer wenden.
2 Kabel
Wie unter Punkt 1.5 erläutert, arbeiten auch Kabelanschlüsse auf der Basis internationaler Standards. Die FRITZ!Box Cable unterstützt die von allen Kabelnetzbetreibern verwendeten Netzwerkschnittstellenspezifikationen (ETSI TS 102 639 (DOCSIS, EuroDOCSIS 3.0), ETSI TS 103 311 (DOCSIS 3.1 Breitbandkabelanschluss für Internet und Telefonie) sowie IETF RFC 3261 (Session Initiation Protocol for Voice over IP).
Darüber hinaus können spezifische Anpassungen an einzelne Kabelanbieter erforderlich sein, die diese seit Januar 2022 veröffentlichen müssen. Wir gehen davon aus, dass alle Hersteller von Kabelroutern darauf achten, mit möglichst vielen Kabelnetzen in den Niederlanden kompatibel zu sein.
Die folgenden FRITZ!Box-Modelle sind speziell für den freien Einsatz am Kabelanschluss im Handel erhältlich:
- FRITZ!Box 6690 Cable mit Artikelnummer 20002995
- FRITZ!Box 6670 Cable mit Artikelnummer 20003083
- FRITZ!Box 6660 Cable mit Artikelnummer 20002984
Andere Produkte, im Einzelnen FRITZ!Box 6360, 6340, 6320 sowie oben genannte FRITZ!Box-Cable-Modelle mit anderen Artikelnummern sind ausdrücklich nicht für den uneingeschränkt freien Einsatz vorgesehen und funktionieren an Kabelanschlüssen möglicherweise nicht so wie eine FRITZ!Box Cable mit den oben genannten Artikelnummern. Für diese Produkte, die sich nach unserer Einschätzung im Eigentum von Kabelanbietern befinden, gibt es auch keine Möglichkeit, die Schnittstellenbeschreibung künftig im Sinne eines uneingeschränkt freien Einsatzes zu unterstützen.
Um sich mit dem Internet zu verbinden, muss die FRITZ!Box von Ihrem Kabelanbieter für den Internetzugang freigeschaltet oder aktiviert werden. Die Ersteinrichtung Ihrer FRITZ!Box wird von Ihrem Anbieter festgelegt und kann variieren. Ihr Anbieter wird Sie darüber informieren.
Der eigentliche Anschluss einer FRITZ!Box zu Hause ist ganz einfach: Eine übersichtliche Kurzanleitung führt Sie durch die Installation, so dass Sie keinen Techniker zur Hilfe nehmen müssen. Bei Fragen stehen Ihnen auch die Online-Hilfe und der telefonische Support von FRITZ! zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Einrichtung der FRITZ!Box an Ihrem Kabelanschluss finden Sie auf der Seite Vrije modemkeuze.
Mit der Einführung der Routerfreiheit hat sich an der Rechtslage der FRITZ!Box Cable als Leih- oder Mietgerät nichts Besonderes geändert. Alle Rahmenbedingungen einer über den Netzbetreiber bezogenen FRITZ!Box Cable bleiben bestehen. Bei Leih- oder Mietgeräten kümmert sich der Kabelanbieter zum Beispiel um Software-Updates oder die Einrichtung von Anbieterdiensten auf dem Gerät.